Willkommen


Aktuelles

Die Praxis bleibt vom 29. bis 30. April 2024 geschlossen.
Vertretung haben:

– Herr Dr. Ziegler,
– Frau Dr. Frank
– Frau DM Schmidt
– Frau Dr. Grasenack
– Frau DM Brandl

Für unsere Kinder (bis zum 18. Lebensjahr / telefonischer Voranmeldung)

– Dr. Poser / Dr. List
– Frau Folleher


Die Grippeschutzimpfung ist immer noch sinnvoll!
Bisher haben wir nur wenige Influenzafälle beobachten können. Es wird jedoch immer noch eine Grippeschutzimpfung empfohlen – auch noch im Januar und Februar.
Der Impfschutz tritt nach ca. 10 Tagen ein.


Liebe Patienten:innen, liebe Patienteneltern,

sehr sinnvoll ist der Eintrag der sog. Notfallkontakte auf Ihrer Chipkarte.
Das heißt, der Notarzt, Krankenhäuser u.a.m. können zum Beispiel bei einem Unfall, Kita-Unfall, Schulunfall mit dem Einlesen Ihrer Chipkarte, die Telefonnummer, den Namen (Angaben Ihrer Wahl) sofort auslesen und verständigen, ohne die alten Zettel in der Geldbörse oder Ähnlichen zu suchen.
Bitte fragen Sie an der Rezeption danach.
Zur Unterstützung für einen flüssigen Ablauf in der Praxis, bringen Sie bitte schon einen Zettel mit folgenden Angaben mit:

  • Name(n) des/der Notfallkontakte(s)
  • Telefonnummer(n) des/der Notfallkontakte(s)
  • Beziehung zu den Notfallkontakten (z.B. Eltern, Kinder, Partner, Nachbarn, …)

    Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

FSME – Fünf neue Risikogebiete

Die FSME-Erkrankung (Frühsommer-Meningoenzephalitis) kann nicht geheilt und in einzelnen Fällen sogar tödlich verlaufen.
Vorbeugungsmaßnahmen, wie das Impfen, sind deshalb sehr wichtig.
Schon viele Jahre ist die Impfbereitschaft von meinen Patienten zur FSME-Impfung recht hoch. Nun sind neue Risikogebiete hinzu gekommen und betrifft in unserer Wohnnähe den Landkreis Mittelsachsen und den Stadtkreis Dessau-Roßlau.
Zecken gibt es nicht nur auf dem Land oder im Wald, sondern auch im Stadtpark und in heimischen Gärten.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt den Zeckenschutzimpfstoff für Personen, die in Risikogebieten leben oder dort hin verreisen.

Liebe Patienten:innen, bitte melden Sie sich in der Praxis. Der Impfstoff ist verfügbar und Personen ab dem 1. Geburtstag dürfen geimpft werden.



Notfallkontakte für Kinder, Jugendliche und Eltern in Notsituationen

Telefonseelsorge0800 – 111 0 111 oder 0800 – 111 0 222
Kinder- und Jugendtelefon0800 – 111 0 333
Elterntelefon0800 – 111 055 0
Schwangere in Not0800 – 404 0 020
Gewalt gegen Frauen08000 – 116 016


Aortenaneurysma-Screening
Für Männer ab dem 65. Lebensjahr bezahlen alle Krankenkassen einmalig diese Untersuchung, bei der mittels Ultraschall vom Internisten nach krankhafter Aussackung der Bauchhauptschlagader gesucht wird.
Die ist bei Männern im Alter gehäuft und führt beim Reißen zu einem lebensbedrohlichem Krankheitsbild.
Bitte holen Sie sich eine entsprechen Überweisung für den Internisten.



Pneumokokken-Impfung
Schon länger, aber immer mal wieder zur Erinnerung ist die einmalige Impfung gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) ab einem Alter von 60 Jahren für jeden Patienten möglich.
Sprechen Sie uns hierzu gern an.



Regelung für Check Ups für Erwachsene wurde geändert
– Für Patienten über 35 Jahren wird der Check Up nur noch aller 3 Jahre inkl. Hautkrebsscreening von den Krankenkassen übernommen.
– Für Patienten der IKK gesund plus und AOK Sachsen-Anhalt ist nach Anforderung eines Berechtigungsscheines der Check Up 35 weiterhin aller 2 Jahre im vollen Umfang erstattungsfähig. Dies gilt nur für Patienten die sich im Hausarztmodell eingeschrieben haben.

NEU ist, dass Erwachsene unter 35 Jahren, also vor dem 18. Geburtstag bis einen Tag vor dem 35. Geburtstag einmalig in diesem Zeitraum Anspruch auf einen Check Up haben – ohne Hautkrebsscreening und Blutentnahmen nur bei belastender Familienvorgeschichte oder eigener Erkrankung.
Bitte sprechen Sie uns bzgl. einer Terminvergabe an.



Impfung gegen Meningokokken B und ACWY sowie Pneumokokken bei bestimmten Erkrankungen als Kassenleistung
Meningokokken verursachen schwere Krankheitsbilder: Hirnhautentzündung (Meningitis) und Blutvergiftung (Sepsis).
Meningokokken-Erkrankungen sind vor allem wegen ihres rasanten Verlaufs gefürchtet. Sie treten sehr plötzlich auf und führen innerhalb weniger Stunden zur erheblichen Verschlechterung des Allgemeinzustandes. Deshalb haben sich die Krankenkassen entschlossen, Patienten mit bestimmten Erkrankungen, die chronisch verlaufen, diese Impfung als Kassenleistung anzubieten. Dazu gehören Rheumatiker, Krebspatienten u.a.m.
Die Impfung ist natürlich auch für jeden weiteren Patienten sinnvoll, auch für Kinder. Sie wird jedoch dann nicht von jeder Krankenkasse übernommen.
Sprechen Sie uns an. Wir werden Sie beraten.


Kassenleistung – HPV-Impfung für Jungs
Ab dem 01. Dezember 2018 haben auch unsere Jungs Anspruch auf eine HPV-Impfung. Es ist dieselbe Impfung wie für die Mädchen gegen Gebärmutterhalskrebs seit einigen Jahren.
Die Kassenleistung ist möglich für Jungen im Alter zwischen 9 und 17 Jahren.
Bitte, liebe Eltern und Kinder, nehmen Sie diese Impfung ernst.
Sprechen Sie uns gern an, wir informieren Sie weiter.


Impfung gegen Gürtelrose

  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Dezember 2018 für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren die Impfung mit einem adjuvantierten Herpes zoster-subunit-(HZ/su-)Totimpfstoff als Standardimpfung.
  • Zudem wird die Impfung für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung (wie z.B. Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz oder Immunsuppression, Rheumatoider Arthritis, Asthma bronchiale oder Diabetes mellitus) bereits ab einem Alter von 50 Jahren als Indikationsimpfung empfohlen.
  • Die Impfung besteht aus 2 Impfdosen, die im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten zu verabreichen sind.

Erschöpfung hat viele Gesichter…
… und viele individuelle Auslöser.
So können Stress/psychische Belastung, zunehmendes Alter, Wechseljahre, Überbelastung Familie/Beruf, häufige Infekte, Resorptionsstörungen der Vitamine/Mediekamenteneinnahme und chronische Schmerzen zu einem Mangel an Vitaminen, besondern B12, führen.
Eine Hochdosistherapie als Aufbaukur mit z. B. Medivitan intramuskulär ist optimal auf den Zellstoffwechsel abgestimmt und bringt eine schnelle, spürbare Wirkung. Dabei handelt es sich um keine Kassenleistung.
Sprechen Sie uns auch hier gern an – wir werden Sie darüber weiter informieren.


Neues zum Impfmanagement
Keuchhusten-Pertussis ist in den letzten Jahren zunehmend wieder eine Krankheit, die vermehrt auftritt.
Die erfolgten Impfungen bieten nur einen zeitlich begrenzten Schutz. Bitte lassen Sie Ihren Impfausweis überprüfen.
Besonders wichtig ist die Impfung für werdende Eltern im frühen 3. Trimenon, da das Baby vor den eigenen Impfungen ungeschützt ist.
Es ist daher sehr sinnvoll, die werdende Mami in der 36. Schwangerschaftswoche zu impfen, um für das Baby den besten Impfschutz vom 1. Lebenstag an zu erreichen.
Bitte melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gern.


Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs – Wichtiges für alle jungen Mädels

Die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (=HPV-Impfung) wurde bisher für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren empfohlen.

Jetzt senkt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Altersempfehlung dieser Impfung. Mädchen sollen schon im Alter von 9 bis 14 Jahren die HPV-Impfung erhalten. Mit dem jungen Alter sollen mehr Mädchen vor einer HPV-Infektion geschützt werden, bevor sie sexuell aktiv werden. Die Möglichkeit der HPV-Impfung bleibt jedoch auch weiterhin bis zum vollendetem 17. Lebensjahr möglich. 
Ab 01.01.2015 gilt diese Regelung bei uns in Sachsen-Anhalt. Von der STIKO wird jedoch weiterhin betont, dass die HPV-Impfung die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen nicht ersetzen könne und empfiehlt weiterhin das kombinierte Vorsorgekonzept aus HPV-Impfung und Gebärmutterhals-Früherkennung beim Frauenarzt.

PS: Mädels, nehmt die Erkrankung ernst. Sie ist leider recht verbreitet und die Impfung ist eine super Vorsorge.


Masern-Impfpflicht ab März 2021

Sie konnten es selbst und den Medien verfolgen. Am 14.11.2019 wurde ein Gesetz erlassen, dass es eine Impfpflicht gegen Masern für Kinder und Kindertagesstätten und Schulen gibt. Die Impfpflicht besteht auch für das gesamte Personal in Kindertagesstätten und Schulen sowie für viele Beschäftigte im medizinischen Einrichtungen.
Ausnahmen gibt es nur für unter Einjährige, weil sie noch nicht geimpft werden sollen und Menschen, die diese Impfung nicht vertragen.

Liebe Patienten und Patienteneltern, in meiner Praxis sind die Impfverweigerer sehr selten – fast alle folgen den Empfehlungen der Impfkommission. Die erste Mumps-Masern-Röteln Impfung ist für Säuglinge ab dem vollendeten 11. Lebensmonat zugelassen und sollte zeitnah auch erfolgen.